§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
www.intercoo-werbeartikel.com vom Inhaber Ralf Großbodt(folgend: Anbieter). Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen der Vereinfachung der Geschäftsabwicklung. Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen aufmerksam, damit wir Missverständnisse vermeiden können.
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Verkauf (folgend: AGBV) regeln abschließend - gleichwohl vorbehaltlich einschlägiger gesetzlicher Regelungen - die Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden. Unser Kunde erkennt diese Bestimmungen auch für zukünftige Geschäfte mit uns als verbindlich an. Von diesen Regelungen abweichende Bestimmungen des Kunden sind unbeachtlich; ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Auch bestehen keine über diese Regelungen hinausgehenden Vereinbarungen. Solche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung der Schriftform. Wir behalten uns die - auch einseitige - Änderung dieser Bestimmungen und/oder einzelner Teile dieser Bestimmungen vor. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen, wobei stets auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen ist.
- Der Online-Shop www.intercoo-werbeartikel.com dient der ausschließlichen Nutzung durch Unternehmen. Daher gelten die AGBV nur gegenüber Unternehmern gemäß §§ 14, 310 Abs. 1 BGB. Ein den Online-Shop nutzender Kunde vom Anbieter bestätigt mit Nutzung des Online-Shops - spätestens jedoch mit dortiger Aufgabe einer Bestellung gewerblich zu handeln und kein Verbraucher gemäß § 13 BGB zu sein.
§ 2 Vertragsschluss
- Die im Online-Shop angebotenen Produkte und Leistungen stellen unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar. Insoweit sind die jeweils genannten Spezifikationen und näheren Ausgestaltungen der von uns angebotenen Produkte und Leistungen unverbindlich. Eine auf Abschluss eines Vertrages zielende Willenserklärung des Kunden stellt stets ein Angebot dar. An dieses ist der Kunde gebunden, sofern die von ihm in Auftrag gegebenen Produkte und Leistungen in der gewünschten Spezifikation und Menge von uns vorrätig gehalten oder in angemessenem Zeitraum geliefert werden können. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen nach Abgabe seines Angebotes eine konkret bestätigende Mitteilung von uns erhält und wir mit der Ausführung des Auftrages noch nicht begonnen haben, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden.
- Eine Bestätigung von uns über den Eingang eines Auftrags/Angebots stellt keine Annahmeerklärung dar.
- Im Zuge des Vertragsschlusses von uns abgegebene Willenserklärungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, es sei denn, wir hätten eine etwaige Falsch- oder Nichtlieferung selbst zu vertreten. Stellt sich die Durchführung eines Vertrages für uns - beispielsweise aufgrund der Nichtverfügbarkeit eines bestimmten Produktes - als unmöglich dar, werden wir unseren Kunden hierüber unverzüglich informieren. Eine gegebenenfalls bereits erfolgte - teilweise oder vollständige - Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
- Wenn einer Auftragsbestätigung ein Korrekturabzug beigefügt ist, wird der Kunde gebeten, beides direkt, spätestens innerhalb von 2 Tagen ab Erhalt zu kontrollieren und uns bei Abweichungen umgehend schriftlich einen Hinweis zu erteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Freigabe als erteilt. Wir bitten zu beachten, dass bei Artikeln mit Werbeanbringungen die Liefertermine erst ab der Freigabe gemäß § 2 Nr. 4 gelten. Für uns zugesandte Muster und Vorlagen besteht kein Rückgaberecht.
- Auf Wunsch des Kunden im Rahmen eines sich anbahnenden Vertragsverhältnisses erbrachte Vorleistungen (Konzepte, Entwürfe etc.) können dem Kunden unter Berücksichtigung des jeweiligen Zeitaufwandes in Rechnung gestellt werden, auch wenn es später nicht zum Abschluss eines Vertrages zwischen den Parteien kommt, soweit wir dies nicht zu vertreten hat. Erstellen wir für den Kunden Vorleistungen der genannten Art, so sind die hieraus folgenden Arbeitsergebnisse vor der weiteren Vertragsdurchführung vom Kunden nach Prüfung freizugeben. Die Prüffrist beträgt zwei Wochen ab Zugang der Arbeitsergebnisse beim Kunden. Nach Ablauf der Prüffrist gilt die Freigabe als erklärt.
- Die von uns angegebenen Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils aktuellen Höhe. Versand- und Verpackungskosten sind nicht berücksichtigt und werden gesondert berechnet.
§ 3 Versand - Lieferung - Gefahrübergang
- Die Lieferung erfolgt auf Rechnung, netto zahlbar am 14. Tag nach Rechnungsdatum, es sei denn, eine andere Zahlungsmodalität ist zwischen den Parteien vereinbart worden. Die im Zuge des Versands anfallenden Kosten (Versand- und Verpackungskosten) werden gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zu tragen.
- Wir sind berechtigt, Preise für die von uns vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen entsprechend einer allgemeinen Kostensteigerung zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbarten Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen und wenn sich danach bis zur Fertigstellung die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise erhöhen oder die Wechselkurse ändern.
- Uns obliegt die Auswahl des für die Versendung zu beauftragenden Unternehmers. Diese Auswahl erfolgt nach sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung im Interesse des Kunden. Mit Übergabe der Ware an den mit deren Verbringung beauftragten Unternehmer erfüllen wir die uns obliegende Lieferverpflichtung. Zu gleichem Zeitpunkt geht die Gefahr für sämtliche an der Ware entstehende Schäden auf den Kunden über. Es gelten die AGBs des Frachtführer, z.B. DPD. Jedes Paket ist bis zu einem Wert von 510,00 Euro versichert. Höhere Versicherungssummen müssen durch den Auftraggeber (hier Kunde) expliziet bestellt werden.
§ 4 Gewährleistung, Umtausch
- Wir erfüllen die uns obliegenden vertraglichen Verpflichtungen mit aller gebotenen Sorgfalt und im Interesse unserer Kunden. Die Parteien sind sich bewusst, dass es aus produktionstechnischen Gründen zu geringfügigen Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % kommen kann. Geliefert und in Rechnung gestellt wird die in dieser Marge tatsächlich produzierte Anzahl/Menge. Ebenso bleibt eine lediglich geringfügige Minderung der Brauchbarkeit außer Betracht. Sie berechtigt den Kunden nicht zur Geltendmachung etwaiger Gewährleistungsrechte.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr mit Ablieferung der vertragsgegenständlichen Produkte an den Kunden.
- Wir gewährleisten, dass die von uns bereitgestellten Produkte und Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit haben oder - soweit eine Vereinbarung über die Beschaffenheit nicht getroffen wurde - sich die Produkte und Leistungen für die nach dem Vertrag vorausgesetzt Verwendung eignen bzw. sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und einer Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich sind und die der Kunde nach der Art der Sache erwarten kann.
- Geringfügige Farbabweichungen bei Werbeanbringungen, insbesondere bei Glas, Keramik und Porzellan, können produktionsbedingt nicht ausgeschlossen werden. Farbabweichungen können auch durch die Artikelfarbe entstehen, wenn nur eine einfarbige Werbeanbringung gewünscht wurde. Diese Abweichungen stellen keinen erheblichen Mangel dar. Bei unbestimmten Farbangaben - bei fehlender Farbnummer oder Farbsystem - verwenden wir bzw. die Veredeler folglich die Standardfarbe.
- Wir sind bestrebt Lieferfristen einzuhalten. Uns gestellte Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbart. Wir sind berechtigt Teillieferungen vorzunehmen. Bei unvorhergesehenen Betriebsstörungen, Störungen der Transportwege(z.B. bei besonderer Witterungsbedingungen), Streiks, Aussperrungen, Eingriffen nationaler und internationaler Behörden sowie allen unvorhersehbaren, nach Vertragsabschluß ein tretenden Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten eintreten hat dies gleiche Gültigkeit. Der Käufer ist berechtigt, in solchen Fällen von uns eine Erklärung zu fordern, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder in angemessener Frist liefern wollen. In diesem Fall sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Teillieferungen in angemessener Frist beenden einen evtl. Lieferungsverzug.
- Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der von uns gelieferten Produkte diese unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen. Etwaige offenkundige Mängel sind uns unmittelbar, spätestens aber 3 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige eines offenkundigen Mangels innerhalb der Frist von 3 Tagen, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt. Für solche Mängel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar werden, gilt eine Ausschlussfrist von drei Monaten ab Gefahrübergang. Nach Fristablauf sind die Gewährleistungsrechte erloschen. Die Mängelanzeige muss ebenfalls umgehend, spätestens aber 3 Tage nach Kenntniserlangung schriftlich erfolgen.
- Im Falle eines von uns zu vertretenden Mangels steht es uns in angemessener Zeit frei, nach unserer Wahl den Mangel auf eigene Kosten zu beseitigen (Nachbesserung) oder im Austausch gegen die mangelhafte Ware eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrage zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen.
- Die im Zuge der Nachbesserung entstehenden Kosten, insbesondere Wege- und Transportkosten, tragen wir nur dann, wenn der Kunde die an ihn ausgelieferten Produkte nicht an einen anderen Ort verbracht hat als an den Ort, an den erstmalig die Produkte verschickt worden sind. Die Kosten einer Ersatzlieferung tragen wir. Die Ersatzlieferung erfolgt vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede zwischen den Parteien grundsätzlich an den Ort, an den erstmalig die Produkte verschickt worden sind.
- Wir möchten, dass unsere Kunden mit unseren Produkten rundum zufrieden sind. Nach Erhalt können alle originalverpackten Artikel (ausgenommen sind Artikel mit Werbeanbringung und Sonderanfertigungen) innerhalb von 30 Tagen zurückgegeben werden. Die Liefer- und Rücksendekosten gehen zu Lasten des Kunden.
§ 5 Haftung
- Wir haften für beim Kunden eingetretene Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jedwede Haftung ist dabei auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, allerdings nur, wenn uns diese Gefahr bekannt war oder uns hätte bekannt sein müssen. Insbesondere kann keine Haftung für nicht den eigentlichen Vertragszweck darstellende Umstände übernommen werden. Ebenfalls haften wir nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten und/oder sich aus dem Vertrag ergebender nicht wesentlicher Nebenpflichten.
- Wir übernehmen im Rahmen der Vertragsabwicklung keine Haftung, dass die Ausführung des Kundenauftrages nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere dass hierbei kein Rechte Dritter verletzt oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften tangiert werden. (vgl. § 7 Nr. 1) Es obliegt dem Kunden in eigenem Interesse im Vorfeld zu prüfen und sicherzustellen, dass die bei uns in Auftrag gegebenen Leistungen und Produkte rechtlich unbedenklich sind. Der Kunde stellt uns hierbei von diesbezüglichen Inanspruchnahmen in vollem Umfang frei.
- Bei Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern haften wir nicht für auf lediglich leichte Fahrlässigkeit zurückzuführende Schäden. Jedwede Haftung besteht zudem ausschließlich im Verhältnis zu dem Kunden als Vertragspartner. An dem zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrag nicht beteiligte Dritte sind in keinem Fall anspruchsberechtigt.
- Die Verjährungsfrist für gegen uns gerichtete Ansprüche, die nicht auf einem uns zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen, beträgt ein Jahr.
§ 6 Zahlungsbedingungen - Verzug - Eigentumsvorbehalt
- Nach Zustandekommen eines Vertrages fakturieren wir eine Rechnung, die am 14. Tag nach dem Fakturierdatum netto zur Zahlung fällig gestellt wird. Abweichende Zahlungsvereinbarungen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
- Weist der Vertrag abgrenzbare Teilleistungen wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich, die Erstellung von Konzepten o.ä. auf, so sind nach deren jeweiliger Erbringung Teilzahlungen auf das Gesamtentgelt gemäß dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtleistung fällig. Wir sind berechtigt, diese unbeschadet von Ziffer § 6 (1), d.h. auch dann zu fordern, soweit hierdurch der prozentuale Anteil von 50 % der zu erwartenden Gesamtsumme überschritten werden sollte.
- Zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs und mit Zugang der Rechnung ist der von dem Kunden zu zahlende Betrag zur Zahlung und ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt spätestens am 15. Tag nach Fakturierdatum in Zahlungsverzug. Den entstehenden Verzugsschaden hat der Kunde uns nebst 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (Verzugszins) zu ersetzen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Bis zur vollständigen Zahlung der Gesamtsumme bleiben sämtliche dem Kunden gelieferte Waren unser Eigentum. Der Kunde übernimmt die volle Haftung für solche im Eigentum von uns stehenden Waren.
- Gerät der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die daraus resultierenden Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) geltend zu machen und ggf. die Ware abschließend zu verwerten.
- Der Kunde ist berechtigt die an ihn ausgelieferten Produkte selbst zu verbrauchen oder im ordentlichen Geschäftsvorgang zu verkaufen. Diese Verbrauchs- und Verkaufsbefugnis kann von uns jedoch widerrufen werden, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät. Der Kunde tritt bereits jetzt an uns alle Forderungen, die er aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwirbt, und Ansprüche aus Versicherungsleistung wegen Untergangs oder Beschädigung der Vorbehaltsware oder aus unerlaubter Handlung an uns sicherungshalber in voller Höhe ab. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. Wir werden den Widerruf nur aussprechen und die abgetretenen Forderungen nur einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, er seine Zahlungen eingestellt hat oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist.
- In keinem Fall ist es einem Kunden gestattet, mit von diesen behaupteten Forderungen aufzurechnen. Dies gilt ausnahmsweise nicht für durch Urteil oder anderweitig titulierte oder unbestrittene Forderungen. Ferner ist der Kunde aufgrund von Gewährleistungsansprüchen nicht zur Leistungsverweigerung berechtigt, es sei denn, die Mängelrüge des Kunden ist von uns schriftlich anerkannt worden.
§ 7 Muster - Urheberrecht - Datenschutz
- Der Kunde ist für die von ihm eingereichten Muster und Vorlagen (Logos, Fotos, Drucke etc.) allein verantwortlich. Er hat sichergestellt, dass diese nicht mit Rechten Dritter (Marken- und Patentrechte, Urheberrechte etc.) behaftet sind und er stellt uns insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
- Von unseren Kunden im Rahmen eines - sich ggf. auch lediglich anbahnenden - Vertragsverhältnisses erbrachte Leistungen wie beispielsweise (aber nicht abschließend) die Erstellung von Konzeptionen, Konzepten, Entwürfen etc. liegen im Hinblick auf sich an diesen Vorleistungen manifestierende (gewerbl. Schutz-) Rechte wie Urheber-/ Geschmacksmuster-/ Markenrechte u.a. ausschließlich bei uns. Ebenso trägt der Kunde die Kosten für seine im Vorfeld erbrachten Leistungen selber.
- Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte gleich welcher Art werden dem Kunden vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung nicht eingeräumt. Dies gilt auch dann, soweit die Arbeitsergebnisse unter Mithilfe und auf Vorgaben des Kunden entstanden sind. Der Kunde ist in solchen Fällen gegebenenfalls als Miturheber anzusehen, verzichtet uns gegenüber jedoch unwiderruflich auf die Geltendmachung von Nutzungs-, Verwertungs- und/oder sonstigen nach Urhebergesetz in Frage kommenden Rechten.
- Zur Auftragsabwicklung speichern und nutzen wir die an uns übermittelten Kundendaten und geben sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. Wir behalten uns ferner vor, die Daten zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen. Der Kunde kann der Nutzung der Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen. Eine Weitergabe von kundenbezogenen Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.
§ 8 Salvatorische Klausel - anwendbares Recht - Gerichtsstand
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam bzw. lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die mangelhafte oder lückenhafte Bestimmung ist in eine solche umzudeuten, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt, aber wirksam und/oder vollständig ist.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir behalten uns vor, den Kunden auch am Gericht dessen Wohnsitzes zu verklagen. Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungs- und Zahlungsort.
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